Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen der asphalab Baustoffprüfungen GmbH und deren Auftraggeber (AG) geschlossenen Vertrages. Anderslautende mündliche Vereinbarungen oder sonstige Abweichungen, insbesondere anders lautende Bedingungen des Auftraggebers, gelten nur dann, wenn sie von der asphalab Baustoffprüfungen GmbH schriftlich bestätigt sind.


2. Leistungsumfang

Die asphalab Baustoffprüfungen GmbH erbringt Ingenieurleistungen auf dem Gebiet des Hoch-, Tief- und Straßenbaus und untersucht Baustoffproben nach den in Normen, Lieferbedingungen und sonstigen maßgebenden Bestimmungen festgesetzten Verfahren. In der Regel enthalten die Leistungen die Erstellung eines Berichtes, der eine Zusammenstellung der Messergebnisse und eine kurze Beurteilung beinhaltet. Ingenieurleistungen (z. B. Gutachten, Stellungnahmen u. a.) werden nach Aufwand abgerechnet. Ist seitens des Auftraggebers der genaue Umfang einer Untersuchung bei Eintreffen der Probe nicht eindeutig vereinbart, werden die Untersuchungen entsprechend den hierfür gültigen Normen, Lieferbedingungen oder sonstigen maßgebenden Bestimmungen durchgeführt.

Proben, die bei der Untersuchung nicht restlos verbraucht wurden, werden -   sofern von Seiten des Auftraggebers keine besonderen Angaben zur Aufbewahrungszeit erfolgten ? nach Erstellung des Prüfberichts entsorgt.

Ergebnisse von Fremdlaboratorien werden im Prüfbericht kenntlich gemacht. 
Prüfberichte werden 2-fach und Rechnungen 1-fach ausgefertigt. Für Mehrausfertigungen fallen Gebühren an.


3. Vervielfältigungen

Prüfberichte und Gutachten dürfen nur ungekürzt weitergegeben werden. Jede auszugsweise Vervielfältigung, jede Weitergabe eines Auszuges sowie jede Veröffentlichung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung der asphalab Baustoffprüfungen GmbH.


4. Vergütung

Für bestimmte, häufig wiederkehrende Leistungen werden feste Gebührensätze nach der jeweils gültigen Gebührenordnung erhoben.
Für Fahrtzeiten, Probenahmen und Ortsbesichtigungen wird der Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
Ferner werden Fahrtkosten sowie Barauslagen, Reisekosten und Spesen etc. verrechnet. Sofern Überstunden, Nacht-, Samstags-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit gefordert werden, erhöhen sich die Gebühren um 100%.

Die jeweils gültige Gebührenordnung ist Vertragsgrundlage. Sie wird dem Auftraggeber auf Wunsch zugesandt.


5. Zahlung

Rechnungen von der asphalab Baustoffprüfungen GmbH sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Beanstandungen gegen die Rechnung sind nur rechtswirksam, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der asphalab Baustoffprüfungen GmbH geltend gemacht werden.

Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist die asphalab Baustoffprüfungen GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz, mindestens aber in Höhe von 6% des Rechnungsbetrages und den Ersatz des sonstigen nachweisbaren Verzugsschadens zu berechnen.

Aufrechnungswerte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der asphalab Baustoffprüfungen GmbH anerkannt sind.


6. Haftung

Die Haftung der asphalab Baustoffprüfungen GmbH, seiner Organe und Angestellten ist beschränkt auf, vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzungen der Sorgfaltspflicht. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Haftung ist außerdem beschränkt auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens und wird summenmäßig begrenzt durch die jeweilige Deckungssumme der von der asphalab Baustoffprüfungen GmbH genommenen Betriebshaftpflichtversicherung.

Für mündliche Auskünfte wird keine Haftung übernommen.

Die Haftung ist ausgeschlossen für Ansprüche bei Schäden und Mängeln, die bei der Entnahme von Materialproben an Bauwerken, Bauwerksteilen oder sonstigen Sachen entstehen. Der Ausschluss gilt auch für Vermögensfolgeschäden.

Für Ersatzansprüche Dritter haftet die asphalab Baustoffprüfungen GmbH in keinem Fall. Die Auftraggeber stellen die asphalab Baustoffprüfungen GmbH von solchen Ansprüchen ausdrücklich frei. Für die Echtheit von Proben wird nur gehaftet, wenn die Proben seitens asphalab Baustoffprüfungen GmbH entnommen worden sind.

Das Betretungsrecht für die Durchführung von Felduntersuchungen, ist durch den Auftraggeber zu erwirken. Ebenso ist durch ihn die Lage von Kabel- und Versorgungsleitungen festzustellen und anzugeben bzw. ein Lageplan mit eingetragenen Kabel- und Versorgungsleitungen zu übergeben. Unterbleibt die rechtzeitige, richtige und vollständige Beschaffung bzw. Bekanntgabe, sind der asphalab Baustoffprüfungen GmbH alle daraus anfallenden Kosten zu erstatten.

Ebenso sind unvermeidbare Flurschäden vom Auftraggeber zu übernehmen.


7. Verjährung

Haftungsansprüche gegen die asphalab Baustoffprüfungen GmbH einschließlich Ansprüche auf Schadensersatz mit Ausnahme deliktischer Ansprüche und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren innerhalb eines Jahres ab Anlieferung/ Abnahme.


8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Die Rechtsbeziehungen zwischen asphalab Baustoffprüfungen GmbH und dem Auftraggeber unterliegen deutschem Recht.

Für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff ZPO) geltend gemacht werden, wird Lüneburg als Gerichtsstand vereinbart. Lüneburg wird auch im Sinne des §§ 38 Abs. 1 ZPO als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.

 

 

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